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Berufsrecht | Neufassung der amtlichen Muster für Vollmachten (BMF)
Das BMF hat die neuen amtlichen
Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren und zur Vertretung in
Steuersachen bekannt gegeben ().
Hintergrund: Jeder an einem Steuerverwaltungsverfahren Beteiligte kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen (§ 80 Absatz 1 AO). Daten aus einer derartigen Vollmacht zur Vertretung in steuerlichen Verfahren, die nach amtlich bestimmtem Formular erteilt worden sind, können den Landesfinanzbehörden nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmten Schnittstellen übermittelt werden (§ 80a Absatz 1 Satz 1 AO). In diesem Datensatz ist auch anzugeben, ob der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten zum Empfang von für ihn bestimmten Verwaltungsakten oder zum Abruf von bei den Finanzbehörden zu ...