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BFH Urteil v. - III B 6/85 BStBl 1986 II S. 477

Gesetze: AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 1AO (1977) § 183 Abs. 1 S. 2AO (1977) § 351 Abs. 2

Leitsatz

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß der Einspruch gegen einen Einkommensteuerbescheid (Folgebescheid) auch insoweit zulässig ist, als der Steuerpflichtige geltend macht, der Gewinnfeststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) sei nicht wirksam zugestellt.

2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein nach Löschung der Komplementär-GmbH bestellter Nachtragsliquidator als Empfangsbevollmächtigter i.S. des § 183 Abs. 1 S. 2 AO (1977) gilt.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 477
BFHE S. 225 Nr. 146,
TAAAA-97897

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