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Umsatzsteuer | Saldierung eines Vorsteuerüberhangs aus dem Insolvenzeröffnungsverfahren mit Umsatzsteuer aus vorinsolvenzlicher Zeit (BFH)
Ein sich für den Zeitraum des
vorläufigen Insolvenzverfahrens ergebender Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch ist
nach allgemeinen Grundsätzen nicht in die Steuerberechnung der Insolvenzmasse
einzubeziehen, sondern geht in die Steuerberechnung des vorinsolvenzlichen
Bereichs ein und wird dort saldiert, ohne dass der Saldierung
§ 96 Abs.
1 Nr. 3 InsO entgegen stünde (Anschluss an
, NV;
; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, gelten gemäß § 55 Abs. 4 Satz 1 InsO nac...