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BFH Urteil v. - IV R 304/84 BStBl 1986 II S. 509

Gesetze: AO § 219 Abs. 1

Leitsatz

Da der einem Gesellschafter zugestellte Feststellungsbescheid auch von demjenigen Beteiligten angegriffen werden kann, für den er bestimmt, dem er aber nicht oder nicht formgerecht bekanntgegeben worden ist, ist die Klage des Beteiligten auf förmliche Bekanntgabe des Feststellungsbescheids mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (Anschluß an , BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33). Zur Orientierung ist dem Beteiligten aber ggf. eine Abschrift des Bescheids formlos mitzuteilen.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 509
BFHE S. 215 Nr. 146,
FAAAA-97893

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