2. Falls die erste Frage verneint wird: Ist als Steuerbemessungsgrundlage von Spielgold nach den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie das Gesamtentgelt für den Verkauf von Spielgold oder nur die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis anzusehen, wenn der Händler keine gesonderte Gebühr für die Übertragung von Spielgold berechnet?
Gebühr; Gold; Mehrwertsteuer; Steuerbefreiung
Fundstelle(n): ZAAAJ-88368
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