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BFH Urteil v. - IV R 311/84 BStBl 1986 II S. 455

Gesetze: EStG §§ 13, 15 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Auch ohne zivilrechtliches Gesellschaftsverhältnis können Eheleute, die gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb (Blumengärtnerei) als Miteigentümer nach Bruchteilen erwerben, aufgrund dieses Gemeinschaftsverhältnisses als Mitunternehmer anzusehen sein (Anschluß an den Beschluß vom GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 455
BFHE S. 83 Nr. 146,
SAAAA-97880

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