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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 6 VG 3613/23

Gesetze: OEG § 1 (aF) i. V. m. § 30 BVG (aF); OEG § 1 (aF) i. V. m. § 31 BVG (aF)

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch wenn eine Gewalttat grundsätzlich geeignet wäre, eine PTBS auszulösen (hier: Messerangriff im Asylantenheim), betrifft das nur das A-Kriterium bzw. das Eingangskriterium und ist damit zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Diagnose einer PTBS.

2. Die Sorge vor einer erneuten Gewalttat ist primär nichts Pathologisches , sondern entspricht einer Lernerfahrung.

3. Eine Dysthymia stellt eine leichtere psychische oder psychovegetative Störung dar, die im Regelfall nicht rentenberechtigend ist.

Fundstelle(n):
NAAAJ-88226

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