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Einkommensteuer | Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER (FinMin)
Das Thüringer Finanzministerium
(FinMin) verkündet, dass in den Thüringer Finanzämtern das neue Verfahren
„Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) eingeführt
wird.
Hierzu führt das FinMin u.a. weiter aus:
Seit der Einführung der Belegvorhaltepflicht im Jahr 2017 ist das Einreichen von Belegen mit der Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen Belege bereithalten und diese auf Anforderung des Finanzamts vorlegen.
Mit dem RABE-Verfahren kann nun bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine medienbruchfreie Verknüpfung von Eingabefeldern und dazugehörigen Belegen genutzt werden.
Belege können künftig direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung im persönlichen ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen, h...