1. Die Haftung des Erwerbers eines unter der bisherigen Firma fortgeführten Handelsgeschäfts für Steuerschulden des früheren Inhabers nach § 25 Abs. 1 HGB ist durch Haftungsbescheid geltend zu machen (Anschluß an das , BFHE 145, 13, BStBl II 1986, 156).
2. Eine Fortführung des Handelsgeschäfts "unter der bisherigen Firma" (1.) liegt auch dann vor, wenn an die Stelle des Firmenzusatzes "KG" die Bezeichnung "GmbH" tritt und der bisher ausgeschriebene Vorname des Komplementärs auf den Anfangsbuchstaben verkürzt wird.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 383 BFHE S. 4 Nr. 146, MAAAA-97869
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