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Gesetzgebung | Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu
Der Bundesrat hat am der
Reform der Schuldenbremse und der Errichtung eines Sondervermögens zugestimmt
(BR-Drucks. 115/25).
Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat zuvor am dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zugestimmt.
Der Bundesrat führt zu den Gesetzesänderungen u.a. weiter aus:
Mehr Ausnahmen bei der Schuldenbremse
Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.
Für diese Aufgabenfelder müssen A...