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BFH Urteil v. - I R 152/81 BStBl 1984 II S. 841

Gesetze: VGFGEntlG Art. 3 § 1

Leitsatz

Die dem Prozeßbevollmächtigten gesetzte Ausschlußfrist zur Vorlage der Prozeßvollmacht ist wirksam, wenn die vom Vorsitzenden oder von dem von ihm bestimmten Richter mit vollem Namen unterzeichnete Verfügung in Urschrift dem Bevollmächtigten zugestellt worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 841
BFHE S. 455 Nr. 141,
LAAAA-97852

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