Gewerbesteuer; Heilberufliche Tätigkeit; Krankenhaus; Krankentransport; Steuerbefreiung
Rechtsfrage
Fallen die vom Betreiber einer Reha-Klinik erzielten Erträge aus einem Patientenfahrservice, der die Patienten von deren Wohnung oder einem Heimatkrankenhaus abholt und nach Abschluss der Reha-Maßnahme wieder nach Hause bringt, nicht unter die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. b des Gewerbesteuergesetzes, weil insoweit keine heilberufliche Tätigkeit vorliegt?
Gesetze: GewStG § 3 Nr 20 Buchst b
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2025):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
PAAAJ-87959