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Arbeitsrecht | Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG)
Bestimmt eine Verfallklausel in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers
„gevestete“ virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen,
benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2
Nr. 1
BGB). Das Gleiche gilt für
eine Klausel, die vorsieht, dass die „gevesteteten“ virtuellen
Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell
verfallen, wie sie innerhalb der sog. „Vesting-Periode“ entstanden
sind ().
Sachverhalt: Der Kläger war vom bis zum bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch fristgerechte Eigenkündigung. Im Jahr 2019 erhielt der...