Steht einem Außendienstmonteur der Sanitär- und Heizungsbranche ein Pkw zur Verfügung, den er ausschließlich nach Art eines Werkstattwagens für Kundenbesuche benutzt, ist in der Benutzung dieses Pkw auf der Strecke zwischen Unternehmenssitz (Werkstatt) und Wohnung keine seitens des Arbeitgebers gewährte betriebliche Sachzuwendung zu sehen. Die gewährte Benutzung des Pkw auf der Strecke zwischen Werkstatt und Wohnung ist weder Vergütung für geleistete Dienste noch steuerbare freiwillige Sachzuwendung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1984 II Seite 688 BFHE S. 359 Nr. 141, AAAAA-97847
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