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Einkommensteuer | Anteilsübertragungsgewinn als Arbeitslohn eines Geschäftsführers bei bedingtem Mindest-Fortbestand der Geschäftsführungstätigkeit (FG)
Die Abgrenzung zwischen Einkünften
aus nichtselbständiger Arbeit i.S. des
§ 19 EStG und
solchen aus der Veräußerung von Anteilen aus Kapitalgesellschaften i.S. des
§ 17 EStG ist
unter Einbeziehung aller Umstände des Einzelfalls zu treffen
(, Revision zugelassen).
Hintergrund: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile „für” eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Gleichgültig ist, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht (§ 19 Abs. 1 Satz 2 EStG).
Sachverhalt: Der Kläger war zu 50 % an der A GmbH beteiligt, von welcher er zugleich Geschäftsführer war. Der Kläger verkaufte seine Anteile a...