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OLG Hamm Beschluss v. - I-15 W 308/10

Leitsatz

Leitsatz:

Auf Antrag des Vermieters muss bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 1960 BGB eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis der Vertretung der unbekannten Erben bei der Beendigung und Abwicklung des Wohnraummietverhältnisses mit dem Erblasser angeordnet werden.

Fundstelle(n):
RAAAJ-87714

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