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Erbschaftsteuer | Keine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Satz 1 ErbStG für vom Erblasser niemals zu eigenen Wohnzecken genutzte Wohnung (FG)
Eine Steuerbefreiung nach
§ 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Satz 1 ErbStG
kommt bei der gebotenen teleologisch einschränkenden Auslegung der Vorschrift
nicht in Betracht, wenn der Erblasser die betreffende Wohnung zu keinem
Zeitpunkt zwischen deren Anschaffung und seinem Versterben zu eigenen
Wohnzwecken genutzt hat; Anschluss an FG-Rechtsprechung
(, Revision zugelassen).
Hintergrund: Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG bleibt u.a. der Erwerb von Todes wegen des Eigentums oder Miteigentums an einem inländischen bebauten Grundstück mit einer Wohnfläche von höchstens 200 m² durch Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 steuerfrei, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder bei der er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzu...