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BFH Urteil v. - III R 96/82 BStBl 1984 II S. 670

Gesetze: AntBewVO § 4 Abs. 1 Nr. 2AntBewVO § 5 Abs. 1AntBewVO § 7BewG § 11 Abs. 2, 3FGO § 60 Abs. 3

Leitsatz

Erhebt eine GmbH wegen der gesonderten Feststellung des gemeinen Werts der Anteile an ihr Klage, so sind alle i. S. von § 7 Nr. 1 AntBewVO klagebefugten Gesellschafter der GmbH gemäß § 60 Abs. 3 FGO notwendig beizuladen, soweit das Klagebegehren den Wert der Gesellschaftsanteile in gleicher Weise berührt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 670
BFHE S. 209 Nr. 141,
EAAAA-97824

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