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BFH Urteil v. - VII R 38/84 BStBl 1984 II S. 676

Gesetze: DVStB §§ 12, 26 Abs. 3 S. 2

Leitsatz

Die Steuerberaterprüfung umfaßt drei Prüfungsgebiete: Steuerrecht I, Steuerrecht II und als drittes Prüfungsgebiet Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Berufsrecht. Es genügt, wenn in der mündlichen Prüfung an den Bewerber - neben Fragen aus den steuerrechtlichen Prüfungsgebieten - Fragen aus nur einem der Gebiete des Prüfungsgebiets 3 gestellt werden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 676
BFHE S. 203 Nr. 141,
KAAAA-97822

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