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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 663/24

Gesetze: GG Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7; GG Art. 126b Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3; Hessische Landesverfassung Art. 47 Abs. 1; HGrStG § 4; HGrStG § 5; HGrStG § 7; HGrStG § 8; AO § 363; AO § 364a

Hessenmodell für die Grundsteuer verfassungsgemäß

Leitsatz

  1. Das (neue) Hessische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß.

  2. Die Grundsteuer muss nicht als Vermögensteuer ausgestaltet werden, sondern darf wertunabhängig an die Fläche anknüpfen.

  3. Der etwaige Nachweis eines gemeinen Werts des Grundvermögens ist für das hessische Grundsteuerrecht nicht relevant.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2025 S. 6 Nr. 10
DStR-Aktuell 2025 S. 8 Nr. 10
MAAAJ-87584

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