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Umsatzsteuer | Lieferung von Mieterstrom stellt eine selbständige Hauptleistung dar (FG)
Das FG hat entschieden, dass die
Lieferung von Mieterstrom keine unselbständige Nebenleistung zur
umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbständige Hauptleistung
darstellt. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung einer
Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist
(; Revision nicht
zugelassen).
Hintergrund: Eine einheitliche Leistung liegt vor, wenn mehrere Einzelleistungen oder Handlungen des Steuerpflichtigen für den Kunden so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzig untrennbar wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre.
Im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Verfügt der M...