Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V R 80/77 BStBl 1984 II S. 545

Gesetze: AO (1977) § 251 Abs. 3KO §§ 139, 141, 146, 209RAO § 226aUStG (1967) § 2 Abs. 1

Leitsatz

1. Gegenstand des Feststellungsverfahrens nach § 226a RAO (jetzt § 251 Abs. 3 AO (1977)) kann nur eine Steuerforderung sein, die mit der nach § 139 KO angemeldeten und nach § 141 KO zur Erörterung gestellten Forderung identisch ist.

2. Diese Forderungsidentität hat das Finanzamt im Feststellungsbescheid kenntlich zu machen; im Klagefall ist sie vom Finanzgericht von Amts wegen zu prüfen.

3. Die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft wird von steuerrechtlichen Beurteilungen über die Anerkennung dieser Gesellschaft nicht berührt (Anschluß an Urteil vom V R 142/73, BFHE 132, 497, BStBl II 1981, 408).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 545
BFHE S. 7 Nr. 141,
YAAAA-97800

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen