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BFH Urteil v. - VII R 109/88 BStBl 1989 II S. 858

Gesetze: DVStB §§ 10, 24 Abs. 1

Leitsatz

Der Prüfungsausschuß für die schriftliche Steuerberaterprüfung ist nur dann ordnungsgemäß besetzt, wenn die zu Gutachtern für die Aufsichtsarbeiten bestellten Mitglieder bei der Festsetzung der Noten mitwirken.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 858
BFH/NV 1989 S. 44 Nr. 10
BFHE S. 477 Nr. 157,
BAAAA-97770

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