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Verfahrensrecht | Gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der KGaA und ihrer persönlich haftenden Gesellschafter (BFH)
Für eine KGaA und ihre persönlich
haftenden Gesellschafter sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der KGaA, sowie
ihre Verteilung auf die KGaA und auf ihre persönlich haftenden Gesellschafter,
nach
§ 180 Abs.
1 (Satz 1) Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich
festzustellen (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden einkommensteuerpflichtige und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte gesondert und einheitlich festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind. Einkünfte, an denen im Sinne von § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO mehrere beteiligt sind, liegen vor, wenn mehrere Personen "gemeinsam" den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklichen. Die KGaA und ein persönlich haftender Gesellsc...