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Online-Nachricht - Donnerstag, 13.03.2025

Einkommensteuer/Körperschaftsteuer | Abzug ausländischer Steuern im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis (BFH)

Die von einer AG (als Organgesellschaft einer inländischen Holdinggesellschaft) über einen Investmentfonds bezogenen (Streubesitz-)Dividenden von in- und ausländischen Kapitalgesellschaften unterliegen in vollem Umfang der Gewerbesteuer und ein Abzug der ausländischen Quellensteuern nach § 34c Abs. 2 EStG ist -ausschließlich- bei der Ermittlung des Gewerbeertrags im gewerbesteuerrechtlichen Organkreis nicht möglich (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Für die Frage, ob die von einer Organgesellschaft bezogenen (Streubesitz-)Dividenden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Organgesellschaft einzubeziehen sind, ist § 15 KStG einschlägig. § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 KStG bestimmt abweichend von den allgemeinen Vorschriften und speziell für den körperschaftsteuerrec...

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