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Verfahrensrecht | Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht (FinMin)
Das Finanzministerium (FinMin)
Schleswig-Holstein hat die Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht mit Wirkung vom
dargestellt und erläutert ().
Die folgenden Änderungen werden von dem FinMin aufgezeigt:
§ 53 Nr. 2 AO wurde geändert und Nr. 3 neu angefügt durch das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) v. , BGBl. I 2024 Nr. 323 mit Wirkung ab :
Die Regelung in der neuen Nummer 3 des § 53 AO stellt die bisherigen allgemeinen Grundsätze zur wirtschaftlichen Notlage aus besonderen Gründen dar, die bisher in § 53 Nummer 2 Satz 3 AO geregelt waren. Sofern diese vorliegen, kann d...