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Ehe | Treuhandvertrag zwischen Eheleuten
Bei Vermögensdispositionen unter Eheleuten während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft sind an das Vorliegen einer Treuhandabrede mit der Folge einer umfassenden Abrechnungspflicht strenge Anforderungen zu stellen.
Im Streitfall verkauften die im gesetzlichen Güterstand lebenden Eheleute während ihres Zusammenlebens ihr jeweils zur Hälfte gehörendes Grundstück für ca. 400.000 €. Absprachegemäß floss der nach Abzug der Schulden verbliebene Erlös von 200.000 € auf ein Konto des Ehemanns, der in der Folgezeit hiervon gemeinsame Verbindlichkeiten, den Kauf von Einrichtungsgegenständen sowie Schulden der Ehefrau beglichen und nach Zahlung von 5.000 € aus dem Erlös dieser weitere 65.000 € überwiesen hatte. Nach der Trennung/Scheidung verlangte die Ehefrau ohne Erfolg die Aus...