Suchen
NWB Nr. 11 vom Seite 673

Neue Entwicklungen ...

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

... bei Photovoltaikanlagen, ...

Erst in der letzten Ausgabe 10/2025 hatte Ulbrich in einem NWB Spotlight zum Thema nachlaufende Betriebsausgaben bei einer seit 2022 nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfreien Photovoltaikanlage die dazu ergangene neueste FG-Rechtsprechung in den Blick genommen. In dieser Ausgabe nun berichten wir über weitere neue Entwicklungen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen: So hat das FinMin Schleswig-Holstein seine restriktive Auffassung bei der Ermittlung der objektbezogenen Prüfgrenze von Photovoltaikanlagen, die sich auf mehreren Gebäuden erstrecken, aufgegeben, das Hessische FG hat die Anwendung von § 7g EStG bei Photovoltaikanlagen abgelehnt, falls der eigenproduzierte Strom zu mehr als 10 % zum privaten Verbrauch genutzt wird, und das IDW will in seiner Stellungnahme vom unter bestimmten Umständen eine Photovoltaikanlage als Gebäudeaufwand erfassen. Was das für die Praxis bedeutet, ordnet Seifert auf ein.

... beim Verwaltungsvermögen, ...

Neue Entwicklungen gibt es auch beim Verwaltungsvermögen i. S. von § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG. Nach dem – die Hoffnungen vieler Steuerpflichtiger enttäuschenden – „Parkhaus-Urteil“ des BFH aus dem vergangenen Jahr, wonach jedwede Form der Überlassung von Grundstücken oder Grundstücksteilen an Dritte, die nicht einer der gesetzlich normierten Rückausnahmen unterfällt, zu schädlichem Verwaltungsvermögen im erbschaftsteuerlichen Sinne führt, sind zu dieser Thematik unter den Aktenzeichen II R 37/24 und II R 38/24 nunmehr erneut zwei Revisionsverfahren beim Erbschaftsteuersenat anhängig. Hintergrund sind die erfreulicherweise zugunsten der Steuerpflichtigen getroffenen Entscheidungen des FG Münster 3 K 906/23 F und 3 K 908/23 F. Danach gehören Grundstücke, die sich im Steuerentstehungszeitpunkt noch im Zustand der Bebauung befinden, nicht zum begünstigungsschädlichen Verwaltungsvermögen. Mertes/Neef/Klaas analysieren auf diese für die erbschaftsteuerliche Gestaltungspraxis wichtigen Urteile des Finanzgerichts.

... und im Umwandlungssteuerrecht

Einiges getan hat sich auch im Umwandlungssteuerrecht. Sowohl das JStG 2024 als auch der neue UmwStE 2025 enthalten eine Reihe für die Umstrukturierungspraxis bedeutsamer Neuregelungen. Jordan stellt auf besonders wichtige gesetzliche und verwaltungsseitige Änderungen mit Bedeutung für die Umstrukturierungspraxis sowie deren Auswirkungen zusammen, so zum Beispiel zum Verlustverrechnungsverbot im Rückwirkungszeitraum, zu Neuerungen bei Spaltungen und der Nachspaltungsveräußerungssperre, zu Einbringungen i. S. des § 20 UmwStG und nach § 24 UmwStG. Vor allem die Auswirkungen von Umwandlungen auf Organschaften erfahren weitreichende Änderungen.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2025 Seite 673
CAAAJ-87103

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden