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Arbeitsrecht | Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltumwandlung - Tariföffnung (BAG)
Von den gesetzlichen Regelungen zur
Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen
Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG
auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des
Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am geschlossen wurden ().
Sachverhalt: Der Kläger war seit 1995 als Sachbearbeiter bei dem beklagten Kreis beschäftigt. Kraft beidseitiger Tarifbindung fanden die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes der Kommunen (TV-VKA) Anwendung. Zu diesen Tarifverträgen gehörte der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im Kommunalen öffentlichen Dienst v. (TV-EUmw/VKA).
Der Kläger verlangte von dem Beklagten, für ihn monatlich einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe...