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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 BA 37/22

Gesetze: SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1; BGB § 117; SGB XI § 20; SGB III § 25; SGB V § 5; AÜG § 1; AÜG § 9; AÜG § 10; SGB IV § 7; SGB IV § 24 Abs. 2; SGB IV § 28d; SGB IV § 28p

Leitsatz

Leitsatz:

Für die Feststellung des rechtlich maßgeblichen Arbeitgebers eines Beschäftigungsverhältnisses können schriftliche Unterlagen wie insbesondere Abrechnungen nur dann maßgebliche Relevanz erlangen, wenn diese auf ernstlich gewollten geschäftlichen Vereinbarungen beruhen und nicht zu Täuschungszwecken wie namentlich im Sinne eines sog. "Etikettenschwindels" erstellt worden sind.

Fundstelle(n):
CAAAJ-87061

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