Betriebsausgabenabzug im Zusammenhang mit dem Betrieb von steuerfreien
Photovoltaikanlagen
Leitsatz
1. Werden beim Betrieb einer nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreiten Photovoltaikanlage in den Jahren vor 2022 erzielte Einspeisevergütungen
im Jahr 2022 zurückgezahlt, ist die Rückzahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der Betriebsausgabenabzug ist nicht nach
§ 3c Abs. 1 EStG eingeschränkt.
2. Die Regelung des § 3 Nr. 72 Satz 2 EStG enthält kein Gewinnermittlungsverbot und schränkt einen gegebenen Betriebsausgabenabzug
nicht ein.
Fundstelle(n): Nr. 15/2025 S. 913 Nr. 15/2025 S. 914 BB 2025 S. 470 Nr. 9 BBK-Kurznachricht Nr. 7/2025 S. 291 BBK-Kurznachricht Nr. 7/2025 S. 292 KAAAJ-87002
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