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BFH Urteil v. - II R 135/85 BStBl 1989 II S. 731

Gesetze: BewG § 121aErbStG (1974) § 3 Abs. 1 Nr. 1ErbStG (1974) § 12 Abs. 2

Leitsatz

Wird zur Befriedigung eines geltend gemachten Pflichtanspruchs ein Grundstück an Erfüllungs Statt hingegeben und verpflichtet sich der Pflichtteilsberechtigte wegen des seinen Anspruch übersteigenden Werts des Grundstücks zu Leistungen, so ist der Wert des Grundstücks nur in dem Ausmaß der Besteuerung des Erwerbs von Todes wegen zugrunde zu legen, in dem der Pflichtteilsberechtigte das Grundstück aufgrund seines Pflichtteilsanspruchs erworben hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 731
BFH/NV 1989 S. 33 Nr. 8
BFHE S. 223 Nr. 157,
CAAAA-97748

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