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BFH Urteil v. - IV R 64/88 BStBl 1989 II S. 830

Gesetze: EStG (1979) § 5 Abs. 2

Leitsatz

Zahlungen, die der Besteller von Gußteilen dafür leistet, daß der Lieferer eine Gußform herstellt und für die erwarteten Bestellungen verwendet, sind als Anschaffungskosten für das Verwendungsrecht vom Besteller zu aktivieren und über die erwartete Dauer der Lieferungen abzuschreiben.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 830
BFH/NV 1989 S. 33 Nr. 8
BFHE S. 185 Nr. 157,
KAAAA-97741

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