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BPatG Urteil v. - 8 Ni 18/23 (EP)

Tatbestand

Die Teilnichtigkeitsklage vom 24. August 2021 richtet sich gegen das europäische Patent 1 462 393, das am 22. März 2004 unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Patentanmeldung 10313577 vom 26. März 2003 angemeldet und dessen Erteilung am 2. August 2006 veröffentlicht worden ist. Patentinhaberin des beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 50 2004 001 069 geführten Streitpatents mit der Bezeichnung "Automatisiertes System und Verfahren zum Lagern und Kommissionieren von Artikeln" ist die Beklagte.

Fundstelle(n):
WAAAJ-86817

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