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BFH Urteil v. - VI R 120/85 BFHE S. 60 Nr. 157,

Gesetze: AO (1977) § 150 Abs. 2, Abs. 4AO (1977) § 152 Abs. 1 S. 3AO (1977) § 153EStG (1983) § 32 Abs. 4

Leitsatz

Der Begriff des Pflegekindes i. S. des § 32 EStG ist seit Inkrafttreten der AO (1977) bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 1985 nach der Legaldefinition des § 15 Abs. 1 Nr. 8 AO (1977) auszulegen. Danach hängt die Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses nicht davon ab, daß das Kind außerhalb der Obhut und Pflege seiner leiblichen Eltern steht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 33 Nr. 8
BFHE S. 60 Nr. 157,
PAAAA-97735

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