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Sozialrecht | Renten steigen zum (BMAS)
Nach den nun vorliegenden Daten des
Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die
Renten in Deutschland zum um 3,74 Prozent.
Hierzu führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) weiter aus:
Bis zum gilt für das Rentenniveau die Haltelinie in Höhe von 48 Prozent. Da der aktuelle Rentenwert im vergangenen Jahr aufgrund der Niveauschutzklausel (§ 255e SGB VI) auf den für die Einhaltung des Mindestsicherungsniveaus von 48 Prozent erforderlichen aktuellen Rentenwert angehoben wurde, erfolgt die Rentenanpassung (entsprechend § 255i SGB VI) zum ebenfalls nach dem Mindestsicherungsniveau. Der aktuelle Rentenwert wird also zum so hoch festgesetzt, dass mit diesem neuen aktuellen Rentenwert das Mindestsicherungsni...