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BFH Urteil v. - VII R 105/87 BStBl 1989 II S. 949

Gesetze: AO (1977) § 226BGB §§ 387 ff., 395

Leitsatz

Bei der Aufrechnung durch den Steuerpflichtigen gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis findet das Erfordernis der Kassenidentität gemäß § 395 BGB keine Anwendung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 949
BB 1990 S. 342
BFH/NV 1989 S. 37 Nr. 9
BFH/NV 1990 S. 141 Nr. 3
BFHE S. 8 Nr. 157,
KAAAA-97728

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