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Reiserecht | Bordkarte als Nachweis einer bestätigten Buchung für einen Flug (EuGH)
Die Zahlung des Preises der Pauschalreise einschließlich Flug durch
einen Dritten schließt den Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Flugs
nicht aus. Eine Bordkarte kann einen Beleg darstellen, aus dem hervorgeht, dass
die Buchung von dem Luftfahrtunternehmen oder dem Reiseunternehmen für den
betreffenden Flug akzeptiert und registriert wurde ( "Cymdek").
Sachverhalt und Verfahrensgang: Ein Luftfahrtunternehmen, das Charterflüge anbietet, schloss einen Vertrag mit einem Reiseunternehmen. Nach diesem Vertrag führte das Luftfahrtunternehmen an bestimmten Tagen Flüge durch, für die das Reiseunternehmen nach Bezahlung der Flüge Flugscheine an Fluggäste verkaufte.
Zwei Fluggäste unternahmen eine Pauschalreise einschließlich Flug von ...