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Online-Nachricht - Donnerstag, 06.03.2025

Reiserecht | Bordkarte als Nachweis einer bestätigten Buchung für einen Flug (EuGH)

Die Zahlung des Preises der Pauschalreise einschließlich Flug durch einen Dritten schließt den Ausgleichsanspruch bei großer Verspätung eines Flugs nicht aus. Eine Bordkarte kann einen Beleg darstellen, aus dem hervorgeht, dass die Buchung von dem Luftfahrtunternehmen oder dem Reiseunternehmen für den betreffenden Flug akzeptiert und registriert wurde ( "Cymdek").

Sachverhalt und Verfahrensgang: Ein Luftfahrtunternehmen, das Charterflüge anbietet, schloss einen Vertrag mit einem Reiseunternehmen. Nach diesem Vertrag führte das Luftfahrtunternehmen an bestimmten Tagen Flüge durch, für die das Reiseunternehmen nach Bezahlung der Flüge Flugscheine an Fluggäste verkaufte.

Zwei Fluggäste unternahmen eine Pauschalreise einschließlich Flug von ...

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