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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 3 R 325/22

Gesetze: SGB VI § 34 Abs. 3; SGB VI a.F. § 96a Abs. 1; SGB IV § 14

Leitsatz

Leitsatz:

Die Vergütung von Überstunden, die ausschließlich vor der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung abgeleistet wurden, ist nicht als Hinzuverdienst gemäß § 96a SGB VI (in der vom bis zum geltenden Fassung) anzurechnen.

Fundstelle(n):
BAAAJ-86487

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