eines Nichtberufsunfalls eines Grenzgängers in der Schweiz bezahltes Taggeld
Progressionsvorbehalt
Leitsatz
1. Das dem Kläger – einem Grenzgänger zur Schweiz – anlässlich eines nicht auf dem Arbeitsweg erlittenen Nichtberufsunfalls
von der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva) gezahlte Unfalltaggeld ist eine mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse
nach § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG vergleichbare Leistung.
2. Das Unfalltaggeld der Suva unterfällt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. k EStG. Es ist eine
mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG vergleichbare Leistung
einer inländischen öffentlichen Kasse.
Fundstelle(n): MAAAJ-86372
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