Gesetze: DBA CHE 1978 Art. 15 Abs. 1, DBA CHE 1978 Art. 15a Abs. 1, DBA CHE 1978 Art. 15a Abs. 2, KonsVerCHEV § 7
Grenzgängereigenschaft bei Teilzeitbeschäftigung
Nichtrückkehrtage
Zumutbarkeit der Rückkehr
Leitsatz
1. Eine Rückkehr aus dem Tätigkeitsstaat wird an den Tagen nicht verlangt, an denen sich der Grenzgänger aus beruflichen oder
privaten Gründen nicht in den Tätigkeitsstaat begeben hat. Am Arbeitsort verbrachte arbeitsfreie Tage (insbesondere Urlaubs-
und Krankheitstage, arbeitsfreie Samstage, Sonntage und Feiertage, Arbeitstage im Wohnsitzstaat oder einem Drittstaat) sind
in diese Beurteilung nicht einzubeziehen.
2. Ein tägliches Überqueren der Grenze zur Schweiz ist für die Begründung der Grenzgängereigenschaft nicht erforderlich, ein
gelegentliches Überqueren jedoch nicht ausreichend. Die hierfür erforderliche Anzahl an Grenzüberschreitungen bestimmt sich
nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls.
3. Bei einem Teilzeitbeschäftigten, der jedoch nur tageweise im anderen Staat beschäftigt ist, ist die Anzahl von 60 unschädlichen
Tagen durch proportionale Kürzung im Verhältnis der Arbeitstage, das heißt bei einem Beschäftigungsumfang von 90% wie im Streitfall
auf 54 Tage, vorzunehmen. Der Senat war nach den Gesamtumständen des Streitfalls davon überzeugt, dass der Kläger an mindestens
54 Tagen nicht nach Deutschland zurückgekehrt ist und daher nicht als Grenzgänger anzusehen war.
4. Maßgebend für die Auslegung des Begriffs der „Zumutbarkeit der Rückkehr” sind die Art der Tätigkeit, der Arbeitsbeginn,
das Arbeitsende, die Entfernung und die Zeitdauer für eine Fahrt zwischen inländischer Wohnung und Arbeitsort. Es erscheint
wenig nachvollziehbar, gemäß der Regelung in § 7 KonsVerCHEV den Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel eine maximale Reisezeit
von 1,5 Stunden zuzumuten, während bei Nutzern von Kraftfahrzeugen entweder mit Reisezeiten deutlich darunter die Rückkehr
schon unzumutbar sein soll (Wegstrecke mehr als 100 km unabhängig von der Reisezeit) oder aber bei einer Wegstrecke von weniger
als 100 km Fahrtzeiten von mehr als 1,5 Stunden zumutbar sein sollen.
Fundstelle(n): SAAAJ-86370
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.