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BFH Urteil v. - VII R 82/88 BStBl 1989 II S. 569

Gesetze: FGO § 56 Abs. 1

Leitsatz

Versäumt das Finanzamt die Revisionsbegründungsfrist, weil nach dem innerdienstlichen Organisationsablauf keine Überwachung des rechtzeitigen Rücklaufs des Vorgangs mit der Begründungsschrift zur Absendestelle gewährleistet war, so liegt ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließender Organisationsmangel vor. Ein der Absendestelle vor der innerdienstlichen Versendung des Vorgangs gegebener Hinweis auf die Eilbedürftigkeit der Bestellung stellt für sich allein die Überwachung nicht sicher.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 569
BFH/NV 1989 S. 29 Nr. 7
BFHE S. 79 Nr. 156,
GAAAA-97683

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