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BFH Urteil v. - IV R 8/88 BStBl 1989 II S. 438

Gesetze: AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 1AO (1977) § 175 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

1. Steuerbescheid im Sinne von § 173 Abs. 1 AO (1977) ist auch ein Bescheid, der einen Steuerbescheid abändert.

2. Tatsachen, die zu einer höheren Besteuerung führen, kann das FA deshalb gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (1977) nur berücksichtigen, wenn sie ihm nach Erlaß des Änderungsbescheids bekannt werden. Dies gilt nicht, wenn das FA lediglich eine Änderung gemäß § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO (1977) vornimmt.

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 438
BFH/NV 1989 S. 22 Nr. 6
BFHE S. 4 Nr. 156,
FAAAA-97679

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