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Grunderwerbsteuerliche Qualifikation des „neuen Gesellschafters“ (Fortsetzung)
Anmerkung zum
[i]Graessner, NWB 5/2025 S. 324Im Falle einer grundbesitzenden Personengesellschaft konnte der (NWB SAAAJ-81380) bereits zur Frage der Qualifikation eines Gesellschafters bei einer beteiligten Kapitalgesellschaft als „neu“ Stellung nehmen. Nunmehr ist ein weiteres Urteil v. - II R 16/22 (NWB QAAAJ-83624) veröffentlicht worden, dem ein Sachverhalt [i]Strahl, NWB 6/2025 S. 359, NWB UAAAJ-84411 mit einer beteiligten Personengesellschaft zugrunde lag. Anders als bei einer beteiligten Kapitalgesellschaft hat nach der Entscheidung des BFH nicht auf jeder Ebene eine separate Prüfung für die Qualifikation als „neuer“ Gesellschafter zu erfolgen. Stattdessen ist aufgrund der Transparenz der Personengesellschaft stets auf die Personen abzustellen, an denen keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung bestehen kann.
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I. Hintergrund
[i]Neuer Sachverhalt betraf ebenfalls § 1 Abs. 2a GrEStG i. d. F. des StÄndG 2015Wie die Entscheidung des (NWB SAAAJ-81380), befasst sich das vorliegende Urteil mit der Auslegung des § 1 Abs. 2a GrEStG i. d. F. des StÄndG 2015 (also anwendbar ab dem ). Die hier maßgebliche Fassung des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG setzt eine unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands an einer grundbesitzenden Personengesellschaft...