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Cum-cum-Geschäfte | Volumen der Cum-cum-Fälle (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat sich zu dem
Volumen der Cum-cum-Fälle in den Bundesländern und dem Volumen der
abgeschlossenen Cum-cum-Fälle mit Bestandskraft beim BZSt geäußert
(BT-Drucks.
20/15008).
Die Antwort der Bundesregierung lautet wie folgt:
Auf Grundlage der letzten Abfrage zu den aufgegriffenen Cum/Cum-Verdachtsfällen zum bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim BZSt befinden sich insgesamt 240 Cum/Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen an geprüften Anrechnungs- bzw. Erstattungssummen in Höhe von ca. 6,7 Mrd. Euro in Bearbeitung.
Bei insgesamt 76 weiteren Fällen wurden bislang die Steuerverfahren rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer in Höhe von ca. 205 Mio. Euro zurückgefordert bzw. nicht auf die Steuerschu...