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BFH Urteil v. - IX R 145/83 BStBl 1986 II S. 387

Gesetze: EStG (1977) § 7b Abs. 1, 5, 6EStG (1977) § 26 Abs. 1

Leitsatz

Fallen bei Eheleuten, die erhöhte Absetzungen nach § 7 b EStG für ein ihnen gemeinsam gehörendes Bauwerk in Anspruch genommen haben, die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG weg, so ist nunmehr der Anteil eines jeden Ehegatten als begünstigtes Objekt i. S. von § 7 b EStG zu behandeln. Der Hinzuerwerb des Anteils des anderen Ehegatten ist dann infolge des Objektverbrauchs (§ 7 b Abs. 5 Satz 1 EStG ) nicht mehr nach § 7 b EStG begünstigt.

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 387
BFHE S. 518 Nr. 145,
DAAAA-97671

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