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LSG Baden-Württemberg 21.01.2025 L 9 U 3318/23, NWB 9/2025 S. 561

SV-Status | Als „Vertragsspieler“ verpflichteter 15-jähriger Fußballspieler

Ein Jugendlicher, der mit einem Fußballverein der Bundesliga einen „Fördervertrag“ (vgl. § 22 Nr. 7.1 der Spielordnung des DFB) abschließt und sich damit verpflichtet, als „Vertragsspieler“ u. a. in einem Leistungszentrum des Vereins an allen vorgegebenen Trainings und Spielen teilzunehmen, nach drei Tagen Krankheit AU-Bescheinigungen vorzulegen hat, einen Urlaubsanspruch nach den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) innehat und eine Vergütung von mindestens 250 € erhält, ist in dieser Eigenschaft ein Beschäftigter i. S. der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für einen 15-jährigen Spieler, der die in seinem Bundesland geltende Vollzeitschulpflicht erfüllt hat. In diesem Fall verstößt die Beschäftigung als Vertragsspieler nicht gegen das JArbSchG.

Anmerkung:

Neben der Einglieder...