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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 3 U 791/24

Gesetze: SGB VII § 8 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Tritt infolge eines im Rahmen einer unfallversicherten Tätigkeit aufgetretenen Knalls (Unfallereignis) eine - wenn auch nur vorübergehende - Vertäubung (Gesundheitserstschaden) auf, handelt es sich um einen Arbeitsunfall.

Fundstelle(n):
TAAAJ-86040

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