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Einkommensteuer | Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage (BFH)
Leistungen eines
Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer
Wohnungseigentümergemeinschaft sind steuerlich im Zeitpunkt der Einzahlung noch
nicht abziehbar. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und
Verpachtung liegen erst vor, wenn aus der Rücklage Mittel zur Zahlung von
Erhaltungsaufwendungen entnommen werden (; veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Er-werbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Sie sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie durch diese veranlasst sind. Eine derartige Veranlassung liegt vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkei...