Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung zum 1.1.2025
Erleichterungen bei den Meldepflichten
Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) normiert statistische Meldepflichten für bestimmte Vorgänge wie Zahlungen und Beteiligungen im Außenwirtschaftsverkehr. Daher müssen beispielsweise Zahlungen von Deutschland in das Ausland und Zahlungen aus dem Ausland nach Deutschland der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Am sind umfangreiche Änderungen der AWV in Kraft getreten. Die Änderungen sollen vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie private Haushalte bei den statistischen Meldepflichten entlasten. Für Privatpersonen und (Familien-)Unternehmen sind insbesondere die nachfolgend vorgestellten Änderungen relevant.
Im Außenwirtschaftsverkehr bestehen statistische Meldepflichten. Sie betreffen u. a. ein- und ausgehende Zahlungen, Unternehmensbeteiligungen von Inländern im Ausland und von Ausländern im Inland sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern.
Durch die AWV-Änderung wurden die Meldeschwellen erheblich heraufgesetzt, unterhalb derer keine Meldungen abzugeben sind. Dadurch werden die Meldepflichtigen entlastet.
Weitere Änderungen betreffen die Vereinheitlichung der Meldefristen, die jetzt einheitlich nach Werktagen und nicht mehr nach Kalendertagen berechnet werden. Dabei bleiben aber Fragen offen.
Außerdem hat der Verordnungsgeber neue Bezeichnungen für die Meldungen und neue Kennzahlen für Kryptowerte eingeführt.
I. Hintergrund: Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr
Wer mit dem Ausland in wirtschaftliche Beziehungen treten möchte, darf dies in Deutschland im Grundsatz uneingeschränkt tun. Gewisse Einschränkungen ergeben sich aber aus dem Außenwirtschaftsgesetz und der auf seiner Grundlage erlassenen Außenwirtschaftsverordnung. § 11 Abs. 2 und Abs. 3 AWG ermächtigen die Bundesregierung dazu, Meldevorschriften zu erlassen, damit zu jedem Zeitpunkt die Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland erstellt werden kann. Diese dient u. a. dazu, den deutschen Beitrag zur Zahlungsbilanz der Europäischen Union und der Europäischen Währungsunion zu erstellen, und als Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen. Die Meldepflichten dienen demnach statistischen Zwecken.